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Leider sind die Plätze voll für dieses Jahr! (01.09.2023) Technische Ausrichtung noch eine Bewerbung möglich!
Schnell noch bewerben!
Sie sind aus dem Schulalltag gar nicht mehr wegzudenken - unsere Bundesfreiwilligen.
Ob für Ganztagsangebote, Unterstützung im Sekretariat, Bertreuung in Freistunden, Begleitung zu Exkursionen -
es gibt eine Unmenge an interessanten Aufgaben.
Fragt man unsere ehemaligen Freiwilligen, so sagen sie alle, dass es ihnen gefallen hat, sich in vielen Feldern auszuprobieren.
Zwei von ihnen haben dann den Weg zum Lehramt gewählt.
Auch eine handwerkliche Unterstützug für den Hausmeister wäre ebenso willkommen - hatten wir aber noch nicht.
Unsere Stellen haben keine Altersbegrenzung und keine Voraussetzungen - jeder kann sich bewerben. Ab dem 01.09.2023 kann es losgehen.
Mit ca. 500 € Taschengeld sind die Einsatzstellen finanziell gut ausgestattet.
Nicht so lange warten mit der Bewerbung - die Stellen sind schnell weg!
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.
Freiwilliges Engagement lohnt sich: Als Freiwillige oder Freiwilliger sammeln Sie wertvolle Lebenserfahrung. Als Einsatzstelle profitieren Sie von engagierter Unterstützung, die Ihrer Arbeit zusätzliche Inspiration verleiht.
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FAQ: Fragen zum öffentlichen Personennahverkehr
1. Gibt es Schülerfahrausweise?
Erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzungen, erhält Ihr Kind auf Antrag bis zur 10. Klasse
einen digitalen Schülerfahrausweis (Chipkarte). Eine Rückgabe des Schülerfahrausweises
nach Beendigung der Schule oder Wegzug ist nicht erforderlich. Der Fahrausweis wird
digital deaktiviert.
Ab Klasse 11 wird ein Schülerfahrausweis aufgrund der gesetzlich festgelegten
Eigenbeteiligung nicht mehr zur Verfügung gestellt. In dem Fall können auf fristgemäfl
gestellten Antrag Fahrtkosten rückwirkend erstattet werden. (ß 3 und 6 der Satzung)
2. Kann ich für mein Kind einen Sitzplatz beanspruchen?
Bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs besteht kein Anspruch auf einen
Sitzplatz. (ß 3 der Satzung)
3. Wozu berechtigt der Schülerfahrausweis?
Der Schülerfahrausweis wird ab 01.08.2023 bis 31.12.2023, mit der Option der
Verlängerung, in ein Deutschlandticket für Schüler umgewandelt. (ß 3 der Satzung)
4. Was passiert, wenn mein Kind seinen Schülerfahrausweis vergessen oder
verloren hat und mir als Erziehungs-/ Sorgeberechtigten Kosten entstehen?
Grundsätzlich ist jedes Kind verpflichtet, den Schülerfahrausweis stets mitzuführen. Beim
Betreten des Fahrzeuges soll der Fahrausweis unaufgefordert dem Fahrpersonal
vorgezeigt werden.
Kosten, die durch Fahrentgelte oder „Schwarzfahren“ entstehen, werden vom Träger der
Schülerbeförderung nicht übernommen.
Bei Verlust wenden Sie sich bitte direkt an das Verkehrsunternehmen und beantragen
dort eine Zweitschrift. (ß 3 der Satzung)
Zusätzlich zur Chipkarte(Umweltcard) ist entweder eine Kundenkarte PNVG mit Lichtbild oder ein Schülerausweis oder ein Personalausweis mitzuführen!
Die Umwandlung erfolgt beim ersten Scan der vorhandenen Karte z.B. in einem Bus und dauert einige Sekunden. (nicht zu schnell wegziehen)
Neu Karten werden nicht ausgegeben.
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Sie haben es geschafft! Und Prima geschafft!
Unser kleinster Jahrgang mit 37 Schülerinnen und Schülern hat das Ziel erreicht.
Es ist der Jahrgang, der alle Schulentwicklungen der letzten 6 Jahre miterlebt hat - hautnah!
Es ist der Jahrgang, dem Corona so richtig zu schaffen machte!
Es ist der Jahrgang, der doch den Weg gefunden hat - tolle Abschlüsse.
14 erweiterte Realschulabschlüsse und 23 Realschulabschlüsse - keiner ohne Abschluss!
Liebe Schüler und liebe Lehrer, dass habt ihr echt gut gemacht - ich bin stolz auf Sie/euch!
H. Amende
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Auf ein Ereignis aus dem 19. Jahrhundert geht das Zöschner Kuchenessen - das Dorffest - zurück.
Immer am zweiten Sonntag nach Pfingsten (oder 23 Sonntage vor Weihnachten) gibt es den großen Festumzug.
An diesem beteiligt sich auch unsere Schule. In diesem Jahr war das Thema: "Zöschen gooes to Hollywood" recht
schwierig umzusetzen. Trotzdem waren ca. 40 Schüler, Eltern und Lehrer bei bestem Wetter unterwegs und hatten Spaß.
Auf dem Hänger des Traktors stand die Musikanlage und spielte Hits aus den 90-er Jahren - "Little Loveparade"
Wie immer ging es lustig zu und wir rufen alles Schüler auf, im nächsten Jahr auch mitzumachen.
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In den letzten Tagen gab es Kontrollen in den Schulbussen. Die Schülerinnen und Schüler
benötigen neben der Plastekarte (Umweltcard) der PNVG eine abgestempelte Kundenkarte mit Lichtbild oder einen
gültigen Schülerausweis.
Alle Eltern und Schüler müssen sicherstellen, dass die Karten/Ausweis mitgeführt werden.
Natürlich haben wir keine Schwarzfahrer, weil die Fahrkarten zentral über die Schule beantragt werden, Daher fragt sich, was diese Kontrollen sollen.
Die PNVG ist allerdings dazu berechtigt. Es gab zahlreiche Anrufe von Eltern, die ihr Unverständnis äußerten. "Vor acht Jahren haben wir einen Brief bekommen,
da stand das alles wohl drin. Erinnern kann ich mich nicht mehr.", äußerte eine Muitter, "und acht Jahre hat danach keiner gefragt!
Welcher Schüler sollte auch 6.30 Uhr von Ermlitz "schwarz" zur Schule fahren, wenn er doch einen Busausweis besitzt."
Ärgerlich, dass es trotz nachträglichem Nachweis bei einer geringen Gebühr bleibt, obwohl das Unternehmen über alle Daten verfügt.
Jährlich werden aufwendig Listen aller Fahrschüler durch die Schule erstellt + den dazugehörigen Einstiegsorten und dem Saalekreis und der PNVG zugesendet.
Es ist der PNVG also bekannt, wer Schüler unserer Schule mit Fahrausweis ist und wo er einsteigt.
Die Schule hat sich diesbezüglich mit der PNVG in Verbindung gesetzt.