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Montag am 11.01.2017 war Startschuss. Pünktlich 12.00 Uhr trafen sich die Vertreter der Friedrich-Ebert-Stiftung,
unserer auszubildenenden Ausstellungsführer zusammen mit Schulsozialarbeiterin, Frau Jeske, und unserem Ehrengast,
Frau Schaf vom Bürgerverein.
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und wird wiederkommen-vielleicht als Osterhase!
Laut Meldung der MZ vom 03.12.2020 hat der Saalekreis m Rahmen der
IKT-Förderung einen positven Bescheid erhalten. Obwohl unser Medienkonzept 2018 eine Bestnote im
Landesvergleich erhalten hatte-In der ersten Runde waren wir leider nicht dabei! (Unser Anschluss war zu gering!)
Alles schien in weite Ferne gerutscht. Es konnten eben nur drei Schulen im Saalekreis gefördert werden.
Im zweiten Anlauf hat es nun doch geklappt.
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Alle Schüler haben die neuen Zugangsdaten erhalten!
Über den Button auf der Schulseite erreicht man die Internetseite von Fuxnoten.
Was dann?
Die Daten vom Zettel werden eigegeben und eine gültige E-Mail-Adresse!
Und dann?
Schnell die E-Mail abrufen (innerhalb von 5 Minuten) und auf den Link klicken.
Und dann?
Dann muss man einen eigenen Benutzernamen eingeben und ein eigenes Passwort! (Bitte nicht das vom Zettel nutzen, das funktioniert nicht!)
Und dann?
Dann geht alles!
Und dann?
Einloggen mit dem neuen Passwort und dem neuen Namen und Zensuren gucken.
PS: Bei mehr als drei Fehlversuchen werden Sie im System gesperrt! Neuer Zugang bei der Schulleitung!
Und immer über den Button auf der Schulseite gehen! Keine Lesezeichen, kein Google, kein Speichern irgendwas!
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FAQ: Fragen zum öffentlichen Personennahverkehr
1. Gibt es Schülerfahrausweise?
Erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzungen, erhält Ihr Kind auf Antrag bis zur 10. Klasse
einen digitalen Schülerfahrausweis (Chipkarte). Eine Rückgabe des Schülerfahrausweises
nach Beendigung der Schule oder Wegzug ist nicht erforderlich. Der Fahrausweis wird
digital deaktiviert.
Ab Klasse 11 wird ein Schülerfahrausweis aufgrund der gesetzlich festgelegten
Eigenbeteiligung nicht mehr zur Verfügung gestellt. In dem Fall können auf fristgemäfl
gestellten Antrag Fahrtkosten rückwirkend erstattet werden. (ß 3 und 6 der Satzung)
2. Kann ich für mein Kind einen Sitzplatz beanspruchen?
Bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs besteht kein Anspruch auf einen
Sitzplatz. (ß 3 der Satzung)
3. Wozu berechtigt der Schülerfahrausweis?
Der Schülerfahrausweis wird ab 01.08.2023 bis 31.12.2023, mit der Option der
Verlängerung, in ein Deutschlandticket für Schüler umgewandelt. (ß 3 der Satzung)
4. Was passiert, wenn mein Kind seinen Schülerfahrausweis vergessen oder
verloren hat und mir als Erziehungs-/ Sorgeberechtigten Kosten entstehen?
Grundsätzlich ist jedes Kind verpflichtet, den Schülerfahrausweis stets mitzuführen. Beim
Betreten des Fahrzeuges soll der Fahrausweis unaufgefordert dem Fahrpersonal
vorgezeigt werden.
Kosten, die durch Fahrentgelte oder „Schwarzfahren“ entstehen, werden vom Träger der
Schülerbeförderung nicht übernommen.
Bei Verlust wenden Sie sich bitte direkt an das Verkehrsunternehmen und beantragen
dort eine Zweitschrift. (ß 3 der Satzung)
Zusätzlich zur Chipkarte(Umweltcard) ist entweder eine Kundenkarte PNVG mit Lichtbild oder ein Schülerausweis oder ein Personalausweis mitzuführen!
Die Umwandlung erfolgt beim ersten Scan der vorhandenen Karte z.B. in einem Bus und dauert einige Sekunden. (nicht zu schnell wegziehen)
Neu Karten werden nicht ausgegeben.
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Mit einem Mal gingen mitten im SOL alle Köpfe hoch! "Guckt mal, da sind sie!" flüsterte jemand.
Und neugierig wurden sie durch die Glasscheibe beäugt - die Evaluatoren.
Da war schon ein wenig Aufregung bei den Schülern zu spüren. Wozu diese Leute kommen, war den Schülern ja bekannt -aber jetzt war es plötzlich greifbar.
Drei Tage werden uns die zwei Damen und die drei Herren begleiten - wie ein Schatten, oder auch offensiv und in ganzer Erscheinung in den Interviews.